Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Aufnahmegesprächs.
Die Eltern werden dabei über die Einrichtung und die pädagogische Arbeit, die Angebote und Leistungen sowie die wesentlichen vertraglichen Beziehungen informiert.
Sofern ein ungestörter Ablauf der Einrichtung gewährleistet ist und in Absprache mit dem Personal können Kinder besuchsweise die Einrichtung kennen lernen (Schnupper- oder Besuchskinder).
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch den Träger, der geeignete Aufnahmekriterien festlegen kann.
Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung besteht erst, wenn zwischen Eltern und Träger ein schriftlicher Bildungs-und Betreuungsvertrag vereinbart ist.
Für Gastkinder, also für Kinder, die keine Einrichtung ihrer Aufenthaltsgemeinde besuchen, ist zusätzliche Bedingung, dass eine Bescheinigung der Aufenthaltsgemeinde oder eines sonstigen Dritten zur
Kostenübernahme vorliegt.